Trotz Energiekrise: Vorschläge für kommunale Energiewende scheitern

Perspektivisch müssen Niedrigenergiestandards und der Einsatz erneuerbarer Energien in B-Plänen als Schutz der Bürger:innen vor Kostenexplosionen festgeschrieben werden – die Mehrheit der Gemeindevertretung sieht hier jedoch keinen Handlungsbedarf

Die ohnehin angespannte Lage auf den Märkten für fossile Energien wurde durch den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine noch einmal deutlich verschärft. Die stark steigenden Kosten für Strom, Heizung und Mobilität bekommen wir auch in unserer Gemeinde zu spüren. Der Öl- und Benzinpreis kletterte zwischenzeitlich auf einen Höchststand. Die drastisch gestiegenen Erdgaspreise werden durch höhere monatliche Voraus- oder Nachzahlungen für Heizkosten in Zukunft den Geldbeutel belasten. Ohne eine Verbrauchsreduktion und einen beschleunigten Umstieg auf erneuerbare Energien werden sich die Belastungen für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie auch für unsere Unternehmen nicht reduzieren lassen. 

Sture Festhalten an fossilen Energien gefährdet unsere Freiheit

Unsere Forderung: Für den kommunalen Gebäudebestand soll eine Prioritätenliste für die Gebäudesanierung erstellt werden.

Seit Jahren setzen wir uns im Doppeldorf für ein Umdenken ein: weg von fossilen Energien, hin zu Erneuerbaren – wir machen uns stark für den Ausbau einer umweltfreundlichen und damit auch kostengünstigen Mobilität. Viele unserer Vorschläge wurden in der Gemeindevertretung als klimapolitische Ideologie verunglimpft und  abgelehnt. Erst im vergangenen Jahr wurde ein von uns kritisiertes völlig ambitionsloses Energie- und Klimaschutzleitbild der Gemeinde verabschiedet. Bereits heute ist es überholt und ein Dokument der Rückwärtsgewandheit. Übersehen wurde dabei, dass die Energiewende vor allem auch eine wirtschafts- und sicherheitspolitische Notwendigkeit ist. Das sture Festhalten an fossilen Energien gefährdet dauerhaft unsere Freiheit und die wirtschaftliche Entwicklung. 

Sofortprogramm: Jetzt handeln und nicht weiter verzögern

Auf Bundesebene werden deswegen konsequent die Weichen für das Ende des fossilen Zeitalters gestellt. Gefragt sind aber vor allem auch Maßnahmen auf kommunaler Ebene, da sie unmittelbar wirken, unsere Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entlasten und vor allem ganz konkret und schnell wirken. Deswegen haben wir in die Gemeindevertretung ein Sofortprogramm für eine kommunale Energiewende  bei Strom, Wärme und Mobilität eingebracht – wir wollen für die Zukunft vorsorgen. Perspektivisch müssen Niedrigenergiestandards und der Einsatz erneuerbarer Energien in B-Plänen als Schutz der Bürger:innen vor Kostenexplosionen festgeschrieben werden (mehr dazu auch im MOZ-Interview – paywall). Die Mehrheit der Gemeindevertretung sah das Anfang Juni jedoch anders und lehnte unsere Vorschläge ab. Weitgehend nur unsere Fraktion stimmte dafür, bei 14 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen.

Das sind unsere Vorschläge:

Wärme

  1. Ab dem 1. Januar 2023 soll laut Bundesregierung der Effizienzstandard 55 für Neubauten verbindlich festgelegt werden. Neubauten der Gemeinde sollen daher ab sofort nicht mehr nur diesen Mindeststandard genügen, sondern möglichst deutlich höheren Effizienzanforderungen entsprechen.
  2. In noch nicht beschlossenen Bebauungsplänen soll möglichst für den baulichen Wärmschutz mindestens der Niedrigenergiehaus-Standard (KfW 40) festgelegt werden. Der zu Heizzwecken erforderliche Strom soll durch Sonnenenergiegewinnung im Plangebiet selbst erzeugt werden. Eine Kombination der Energiequellen soll zulässig sein.
  3. Für den kommunalen Gebäudebestand wird eine Prioritätenliste für die Gebäudesanierung erstellt („worst first“) sowie ein Heizungstauschprogramm unter Berücksichtigung, dass ab dem 1. Januar 2024 laut Bundesregierung neu eingebaute Heizungsanlagen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Verwaltung legt zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 der Gemeindevertretung einen Umsetzungsfahrplan bis 2025 vor.

Strom

  1. In einem ersten Schritt werden möglichst viele Dächer der kommunalen Liegenschaften mit Solaranlagen ausgestattet (je nach Nutzung und Eignung des Gebäudes mit Photovoltaik und / oder Solarthermie). Die Verwaltung legt zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 der Gemeindevertretung einen Umsetzungsfahrplan bis 2025 vor.
  1. In noch nicht beschlossenen Bebauungsplänen sollen Versorgungsflächen für Erneuerbare- Energie-Anlage auf Basis § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB festgeschrieben werden. Bei der Errichtung von Gebäuden sollen auf Basis § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien (insbesondere Solarenergie) vorgesehen werden. Hierbei handelt es sich u.a. um Leitungsstränge, Schächte, ggf. auch statische Aufwendungen im Dachbereich.

Mobilität

Eine Verlagerung des Verkehrs vom motorisierten Individualverkehr hin zum Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) trägt zu einer Verbrauchsreduktion bei. Ein attraktiver Umweltverbund ermöglicht es unseren Bürgerinnen und Bürger daher auch bei steigenden Energiepreisen nicht auf Mobilität verzichten zu müssen bzw. individuelle Kosten dauerhaft zu reduzieren.

  1. Wir fordern den Bürgermeister eindringlich dazu auf, den am 29.10.2020 gefassten Beschluss über Eckpunkte zur Erarbeitung einer Mobilitätsanalyse (BV/146/2020) jetzt zügig umzusetzen. Ziele der Analyse soll laut Beschluss die Aufdeckung von Schwachstellen bei der verkehrlichen Anbindung der genannten Zentren sowie des derzeitigen Bedienstandards des ÖPNV sein sowie die Darstellung ergänzender oder alternativer Mobilitätskonzepte. Die Verwaltung legt aufbauend auf die Ergebnisse der Analyse zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 der Gemeindevertretung einen Umsetzungsfahrplan bis 2025 vor.
  1. Bei allen Verkehrsmaßnahmen sind z. B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Reduzierung der Anzahl der Fahrstreifen (z.B. durch Einbahnstraßenregelungen), der Bau von Radverkehrsanlagen, die Einrichtung von Fahrradstraßen und Querungshilfen vorrangig zu prüfen, um die Verlagerungswirkung zu unterstützen und innerorts einen Mehrwert für kostengünstige Verkehrsmittel ohne Einsatz fossiler Energien zu schaffen. Die derzeit in Erarbeitung befindliche Radwegekonzeption wird entsprechend angepasst. Ziel ist es den Anteil des Rad- und Fußverkehrs am Verkehrsaufkommen („Modal Split“) deutlich zu erhöhen.
  2. Zukünftig soll versucht werden, die Belange des Fußverkehrs zumindest gleichberechtigt mit den anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern in den Planungen der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf zu berücksichtigen.

TR